Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Aufnahme in Gästezimmern oder Appartements Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

I.   Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Veranstaltungsräumen und anderen Räumlichkeiten,- Gästezimmern und Appartements des Kleinod / der Hentschel Gastro GmbH zur Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II.   Vertragsabschluss, -partner, Haftung, Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH zustande.
  • Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Veranstaltungsvertrag, sofern dem Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gasthauses in der Öffentlichkeit zu gefährden.
  • Das Kleinod und die Hentschel Gastro concepts GmbH haften mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn sie die Pflichtverletzungen zu vertreten haben, ferner sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung des Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an deren Leistungen auftreten, wird das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen

möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

  • Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden werden mit Sorgfalt behandelt, allerdings übernimmt das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH keine Zustellung, Aufbewahrung und auch nicht gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht des Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Betriebsgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge oder deren Inhalte haftet das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 4 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. Etwaige Schäden sind dem Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH  unverzüglich anzuzeigen.
  • Alle Ansprüche gegen das Kleinod / die Hentschel Gastro GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH beruhen.

III.    Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die bestellten und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Kleinod / der Hentschel Gastro

concepts GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen von diesen an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrechteverwertungsgesellschaften.

  • Ist ein Mindestumsatz vereinbart worden und wird dieser nicht erreicht, kann das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH 100% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Kunde einen niedrigeren oder das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH einen höheren Schaden nachweist.
  • Liegen zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer, so werden die Preise entsprechend angepasst.
  • Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der vom Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% erhöht werden. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung über diese vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Nr. 3 bleiben dabei unberücksichtigt.
  • Rechnungen des Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH sind – sofern nichts anderes vereinbart ist – binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Aufgelaufene Forderungen können jederzeit fällig gestellt werden und unverzügliche Zahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug können die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen verlangt werden. Dem Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  • Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von € 5,- zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei.
  • Das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH aufrechnen oder mindern.

IV.   Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

  1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH geschlossenen Vertrag bedarf deren schriftlicher Zustimmung.Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die vereinbarte Raummiete aus dem Vertrag sowie bei Dritten veranlasste Leistungen auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich al ler Nebenkosten), jedoch ohneBerücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

  • Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
  • Bei Übernachtung/Frühstück 80%
  • Bei Halbpension 70%
  • Bei Vollpension 60 %

Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Kleinod /der Hentschel Gastro concepts GmbH zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

  • Sofern zwischen dem Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
  • Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis und der etwaigen Leistungen Dritter 35% des entgangenen Verzehrumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Verzehrumsatzes.
  • Die Berechnung des Verzehrumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis der Veranstaltung zuzügl. Getränke x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. Getränke werden mit einem Drittel des Menüpreises berechnet.
  • Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
  • Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch Nummern 3 bis 5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V.   Rücktritt des Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH

  1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Kleinod /die Hentschel Gastro concepts GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage nicht zur festen Buchung bereit ist.
  • Wird eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nr. 7 verlangte Vorauszahlung nicht geleistet, so ist das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls · höhere Gewalt oder andere von ihnen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; · Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,

z. B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden; · Das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Kleinod in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies deren Herrschafts- bzw. Organisationsbereich zuzurechnen ist; · ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt.

  • Bei berechtigtem Rücktritt des Kleinod /der Hentschel Gastro concepts GmbH entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach den obigen Nummern 2 oder 3 ein Schadensersatzanspruch gegen den Kunden bestehen, so können das Kleinod /die Hentschel Gastro concepts GmbH den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nummern 3 bis 6 gelten entsprechend.

VI.   Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit

  1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl muss spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Kleinod/der Hentschel Gastro concepts GmbH.
  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag wird mit einer Stornogebühr

in Höhe der Speisenpauschale belegt.Die Getränkepauschale entfällt.

  • Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
  • Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist.
  • Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH diesen Abweichungen zu, so kann das Kleinod die zusätzliche Leistungsbereitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Kleinod trifft ein Verschulden.

VII.    Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten / Korkgeld berechnet.

VIII.   Technische Einrichtungen und Anschlüsse; behördliche Erlaubnisse

  1. Soweit das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handeln sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden und werden von allen Ansprüchen Dritter aus Überlassung dieser Einrichtungen freigestellt. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe.
  • Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Kleinods / der Hentschel Gastro concepts GmbH bedarf deren schriftlicher Zustimmung und kann von der kostenpflichtigen Beistellung eines Hoteltechnikers abhängig gemacht werden. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Kleinod diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Kleinod pauschal erfassen und berechnen.
  • Der Kunde ist mit Zustimmung des Kleinod /der Hentschel Gastro concepts GmbH berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen, wofür eine Anschlussgebühr verlangt werden kann.
  • Störungen an den vom Kleinod/ der Hentschel Gastro concepts GmbH zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Kleinod / die Hentschel Gastro concepts GmbH diese Störungen nicht zu vertreten hat.
  • Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlichrechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften.

IX.   Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

  1. Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. in den Gästezimmern / Appartments.. Das Kleinod/die Hentschel Gastro concepts GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Abgesehen von den in Satz 4 genannten Fällen bedarf ein Verwahrungsvertrag ausdrücklicher Vereinbarung.
  • Mitgebrachtes Dekorationsmaterial und sonstige von den Kunden eingebrachte Gegenstände haben den brandschutztechnischen Anforderungen und sonstigen behördlichen Vorschriften zu entsprechen. Das Kleinod/die Hentschel Gastro concepts GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so sind sie berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Kleinod / der Hentschel Gastro concepts GmbH abzustimmen.
  • Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde das, kann die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vorgenommen werden. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Kleinod /die Hentschel Gastro concepts GmbH für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  • Sonstige zurückgebliebene Gegenstände der Veranstaltungsteilnehmer werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des betreffenden Teilnehmers nachgesandt. Das Kleinod/ die Hentschel Gastro concepts GmbH bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

X.   Haftung des Kunden für Schäden

  1. Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Dies gilt entsprechend, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, Partei oder Gewerkschaft ist.
  • Das Kleinod /Hentschel Gastro concepts GmbH kann vom Kunden für Großveranstaltungen die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

XI.   Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bad Neuenahr – Ahrweiler.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheckstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr ist Bad Neuenahr – Ahrweiler / Koblenz. Das gleiche gilt, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
  • Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine neue Regelung vereinbaren, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

Stand 1.11.2020